Einkommensteuer | 0 % / 9 % / 15 % |
Körperschaftsteuer (Details) | Der anwendbare Steuersatz hängt vom realisierten Gewinn des Steuerzahlers ab und liegt zwischen 9 % und 15 %. |
Kapitalertragssteuer. | Kapitalgewinne sind im steuerpflichtigen Einkommen enthalten und werden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen mit einem Steuersatz von 9 % besteuert |
MwSt | Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 21 %. Es gibt ermäßigte Tarife |
Sonstige Steuern | Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Kaffeesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer |
Regierungspflicht Stempelsteuer | Abwesend |
Steuersystem Montenegros
Grundsteuern
Einkommensteuer | 0 % / 9 % / 15 % |
Körperschaftsteuer (Details) | Der anwendbare Steuersatz hängt vom realisierten Gewinn des Steuerzahlers ab und liegt zwischen 9 % und 15 %. |
Kapitalertragssteuer. | Kapitalgewinne sind im steuerpflichtigen Einkommen enthalten und werden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen mit einem Steuersatz von 9 % besteuert |
MwSt | Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 21 %. Es gibt ermäßigte Tarife |
Sonstige Steuern | Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Kaffeesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer |
Regierungspflicht Stempelsteuer | Abwesend |
Besteuerung natürlicher Personen
Ab dem 1. Januar 2022 wurde die progressive Lohn- und Einkommensbesteuerung von Unternehmern eingeführt. Für andere Einkommensarten wird ein proportionaler Steuersatz von 15 % eingeführt. Monatslöhne werden mit folgenden Sätzen besteuert: Löhne bis 700 EUR werden nicht besteuert; Löhne von 701 bis 1.000 EUR werden mit einem Steuersatz von 9 % besteuert; Gehalt ab 1.001 EUR wird mit 15 % besteuert. Das monatliche Einkommen von Unternehmern wird in der folgenden Reihenfolge besteuert: Von 8.400,01 bis 12.000 EUR wird ein Steuersatz von 9 % erhoben; ab 12.000,01 EUR wird mit 15 % besteuert.
Ab dem 1. Januar 2022 wurde die progressive Lohn- und Einkommensbesteuerung von Unternehmern eingeführt. Für andere Einkommensarten wird ein proportionaler Steuersatz von 15 % eingeführt. Monatslöhne werden mit folgenden Sätzen besteuert: Löhne bis 700 EUR werden nicht besteuert; Löhne von 701 bis 1.000 EUR werden mit einem Steuersatz von 9 % besteuert; Gehalt ab 1.001 EUR wird mit 15 % besteuert. Das monatliche Einkommen von Unternehmern wird in der folgenden Reihenfolge besteuert: Von 8.400,01 bis 12.000 EUR wird ein Steuersatz von 9 % erhoben; ab 12.000,01 EUR wird mit 15 % besteuert.
Lokale Einkommensteuer
Lokale Einkommensteuer Die lokale Einkommensteuer besteht zusätzlich zur Einkommensteuer (NDFL) und wird an die Gemeinde am Wohnort des Steuerpflichtigen gezahlt. In allen Gemeinden gilt eine Einkommensteuer von 13 %, mit Ausnahme von Podgorica und Cetinje, wo der Satz 15 % beträgt. Die lokale Einkommensteuerbemessungsgrundlage ist der Betrag der aufgelaufenen Einkommensteuer (NDFL).
Lokale Einkommensteuer Die lokale Einkommensteuer besteht zusätzlich zur Einkommensteuer (NDFL) und wird an die Gemeinde am Wohnort des Steuerpflichtigen gezahlt. In allen Gemeinden gilt eine Einkommensteuer von 13 %, mit Ausnahme von Podgorica und Cetinje, wo der Satz 15 % beträgt. Die lokale Einkommensteuerbemessungsgrundlage ist der Betrag der aufgelaufenen Einkommensteuer (NDFL).
Gewinnsteuer
In Montenegro tätige Unternehmen unterliegen der progressiven Körperschaftsteuer. Der anwendbare Steuersatz hängt vom realisierten Gewinn des Steuerzahlers ab und liegt zwischen 9 % und 15 %. Die progressiven Steuersätze sind wie folgt: Für Gewinne bis 100.000 EUR beträgt der Steuersatz 9 %; auf Gewinne von 100.000 EUR bis 1.500.000 EUR wird eine Steuer in Höhe von 9.000 EUR zuzüglich 12 % auf Gewinne über 100.000 EUR gezahlt; Auf Gewinne über 1.500.000 EUR wird eine Steuer in Höhe von 177.000 EUR zuzüglich 15 % auf Gewinne über 1.500.000 EUR gezahlt. Inländische Steuerzahler unterliegen der weltweiten Einkommensteuer. Nichtansässige Steuerzahler werden auf ihr Einkommen besteuert, das aus Quellen in Montenegro stammt oder auf das Einkommen, das ihrer Betriebsstätte (PE) in Montenegro zuzurechnen ist. Kapitalgewinne sind im steuerpflichtigen Einkommen enthalten und werden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen mit einem Steuersatz von 9 % besteuert.
In Montenegro tätige Unternehmen unterliegen der progressiven Körperschaftsteuer. Der anwendbare Steuersatz hängt vom realisierten Gewinn des Steuerzahlers ab und liegt zwischen 9 % und 15 %. Die progressiven Steuersätze sind wie folgt: Für Gewinne bis 100.000 EUR beträgt der Steuersatz 9 %; auf Gewinne von 100.000 EUR bis 1.500.000 EUR wird eine Steuer in Höhe von 9.000 EUR zuzüglich 12 % auf Gewinne über 100.000 EUR gezahlt; Auf Gewinne über 1.500.000 EUR wird eine Steuer in Höhe von 177.000 EUR zuzüglich 15 % auf Gewinne über 1.500.000 EUR gezahlt. Inländische Steuerzahler unterliegen der weltweiten Einkommensteuer. Nichtansässige Steuerzahler werden auf ihr Einkommen besteuert, das aus Quellen in Montenegro stammt oder auf das Einkommen, das ihrer Betriebsstätte (PE) in Montenegro zuzurechnen ist. Kapitalgewinne sind im steuerpflichtigen Einkommen enthalten und werden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen mit einem Steuersatz von 9 % besteuert.
MwSt
Die Grundprinzipien der montenegrinischen Mehrwertsteuer stehen im Einklang mit den Richtlinien der Sechsten Richtlinie der Europäischen Union (EU). Steuerpflichtige Lieferungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe eines allgemeinen Satzes von 21 %. Einige Lieferungen unterliegen jedoch einem ermäßigten Steuersatz von 7 % (z. B. Brot, Milch, Bücher, Medikamente, Computer) und einem Steuersatz von 0 % (z. B. der Export von Waren, die Lieferung von Benzin für Schiffe in internationaler Verkehr). Die Umsatzsteuerregistrierung in Montenegro kann entweder freiwillig oder obligatorisch sein. Eine freiwillige Umsatzsteuerregistrierung ist für Steuerpflichtige möglich, deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 30.000 Euro nicht übersteigt. Nach der Registrierung kann ein Unternehmen frühestens nach 3 Jahren einen Antrag auf Abmeldung stellen. Die Umsatzsteuerregistrierung ist für ein Unternehmen obligatorisch, dessen Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten die Schwelle von 30.000 EUR überschreitet.
Die Grundprinzipien der montenegrinischen Mehrwertsteuer stehen im Einklang mit den Richtlinien der Sechsten Richtlinie der Europäischen Union (EU). Steuerpflichtige Lieferungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe eines allgemeinen Satzes von 21 %. Einige Lieferungen unterliegen jedoch einem ermäßigten Steuersatz von 7 % (z. B. Brot, Milch, Bücher, Medikamente, Computer) und einem Steuersatz von 0 % (z. B. der Export von Waren, die Lieferung von Benzin für Schiffe in internationaler Verkehr). Die Umsatzsteuerregistrierung in Montenegro kann entweder freiwillig oder obligatorisch sein. Eine freiwillige Umsatzsteuerregistrierung ist für Steuerpflichtige möglich, deren Umsatz in den letzten 12 Monaten 30.000 Euro nicht übersteigt. Nach der Registrierung kann ein Unternehmen frühestens nach 3 Jahren einen Antrag auf Abmeldung stellen. Die Umsatzsteuerregistrierung ist für ein Unternehmen obligatorisch, dessen Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten die Schwelle von 30.000 EUR überschreitet.